Hier werden die Daten des(der) Antragsteller, Antragsgegner samt (wenn vorhanden) Vertreter für den Antrag auf Erlass eines europäischen Zahlungsbefehls erfasst.
Der Vertreter des Antragstellers (=Einbringer) wird bereits aus der Vorlage übernommen.
Grundsätzlich wird bei Personen laut Schnittstelle zwischen natürlichen Personen und Organisation (in der österreichischen VJ entspricht dies der juristischen Person) unterschieden.