Anteil:
In diesem Feld ist der Anteil für das Eigentumsrecht anzugeben, von dem ein Anteil bestimmter Größe abgetrennt werden soll.
Für die Angabe des Anteils stehen wiederum die Alternativen
•Bestehender Anteil und
•Neueintragung
zur Verfügung.
Wählen Sie bestehender Anteil, wenn Sie von einer bestehenden BLNR einen Anteil abtrennen wollen (der bisherige Alleineigentümer verkauft nunmehr Anteile/Wohnungen und behält sich eine Wohnung/Anteile selbst), wählen Sie Neueintragung, wenn Sie sich auf ein Begehren im selben Antrag beziehen. Dies könnte der Fall sein, wenn Sie zuerst Anteile zusammenziehen müssen (mit Eigentumsrecht/Änderung/Anteilszusammenziehung) und in weiterer Folge müssen Sie von den zusammengezogenen Anteilen Teile abtrennen. Dann wählen Sie bei der Anteilsabtrennung "Neueintragung" und referenzieren auf das Begehren Anteilszusammenziehung.
Beim bestehenden Anteil ist der Eigentumsanteil, von dem ein anderer abgetrennt werden soll, bereits im Grundbuch eingetragen und wird somit explizit per KG, EZ und BLNR angegeben.