Anteilsgröße

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Anteilsgröße:

 

Hier ist anzugeben, wie groß der Anteil ist, der vom oben definierten Eigentumsrechtsanteil abgetrennt werden soll.

Die Größe ist als Bruchzahl einzugeben, die Angabe der Notation ist für den abzutrennenden Anteil nicht nötig, da diese nur absolut (bezogen auf die Gesamtliegenschaft) sein kann.

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