Bei allen Rechtsträger muss im Firmenbuch eingetragen werden:
•Firmenbuchnummer (mindestens 6 Ziffern und ein Prüfbuchstabe)
•Firma
•Rechtsform des Unternehmens
•Sitz des Unternehmens (Geschäftsanschrift)
•Geschäftszweig (Kurzbezeichnung)
•Daten allfälliger Zweigniederlassungen
•Tag der Feststellung der Satzung/des Abschlusses des Gesellschaftsvertrages
•bei Einzelunternehmen: Name und Geburtsdatum des/der Unternehmers/Unternehmerin; sonst: vertretungsbefugten Personen mit Beginn und Art der Vertretungsbefugnis
•Name und Geburtsdatum des Prokuristen; Beginn und Art der Vertretungsbefugnis
•Vereinbarungen über einen Haftungsausschluss der Erwerberin/des Erwerbers bei einem Unternehmensübergang
•Dauer des Unternehmens (wenn begrenzt)
•Name und Geburtsdatum des Abwicklers bei deiner Liquidation; Beginn und Art der Vertretungsbefugnis
•Im Exekutions- und Insolvenzrecht vorgesehene Verfügungsbeschränkungen und deren Aufhebungen; Namen der gesetzlichen Vertreter
•Bei Übertragungen; Vorgänge und Rechtsgrund der Übertragungen des Betriebes bzw. Teils davon
•Anschrift bei natürlichen Personen
•Eintragungen des Insolvenzgerichtes im Insolvenzverfahren (etwa Eröffnung, Aufhebung, Insolvenzverwalter) und
•bei Beantragung Internetadresse