Abfragekriterien

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Abfragekriterien

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Für die Abfrage einer ZMR-Eintragung sind folgende Abfragekriterien verpflichtend (laut MeldeG)  erforderlich:

 

Vorname

Familienname und

ein zusätzliches Merkmal, um die Person eindeutig identifizieren zu können (etwa Geburtsdatum, Geburtsort, Straße, Postleitzahl, Staatsangehörigkeit, ZMR-Zahl oder frühere Wohnadresse).

 

Wenn Sie mehrere weitere Kriterien eingeben, müssen alle eingegebenen Felder mit denen aus dem Melderegister für diese Person exakt übereinstimmen. Andererseits wenn bei Angabe von zu wenig zusätzlichen  Kriterien die Identität der Person nicht eindeutig bestimmt werden kann (es sind im zentralen Melderegister mehr als ein Maximilian Müller in Graz gespeichert), erhalten Sie ebenfalls eine (kostenpflichtige) Negativauskunft.

 

Aufgrund der bestehenden Gesetzeslage (vgl. § 16 MeldeG) ist es grundsätzlich (ohne Nachweis eines berechtigten Interesses) nur möglich, als Ergebnis der ZMR-Abfrage die Daten des Hauptwohnsitzes zu erhalten, nicht jedoch auch die allfälliger Nebenwohnsitze. In der Suche können allerdings die Daten bekannter Nebenwohnsitze abgefragt werden, wobei als Ergebnis dann der Hauptwohnsitz zurückgeliefert wird.

 

Es können auch historische Daten (frühere Wohnadressen oder der Name vor einer Namensänderung) eingegeben werden. Wurden bei Personen Namens- oder Wohnsitzänderungen vorgenommen, liefert die ZMR-Abfrage die aktuellen Daten zur Person, sofern die verwendeten Abfragekriterien eindeutig den historischen Personen- bzw. Wohnsitzdaten entsprechen.

Daten sind zurück bis 2001 (Stichtag der Volkszählung per 15.5.2001) gespeichert.