Derzeit wird eine Afterpfandrecht-Eintragung im Grundbuch durch ein Literal bei der Lasteneintragung, auf die sich das Afterpfandrecht bezieht, eingetragen.
Zukünftig ist jedoch geplant, das Afterpfandrecht durch eine eigene C-Laufnummer im Grundbuch darzustellen (Im Hinblick auf diese geplante Neuerung ist der Literal-Buchstabe bei der Anmerkung Afterpfandrecht kein Pflichtfeld mehr, sondern nur mehr optional!).