Eintragung im Grundbuch

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Eintragung im Grundbuch

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Derzeit wird eine Afterpfandrecht-Eintragung im Grundbuch durch ein Literal bei der Lasteneintragung, auf die sich das Afterpfandrecht bezieht, eingetragen.

Zukünftig ist jedoch geplant, das Afterpfandrecht durch eine eigene C-Laufnummer im Grundbuch darzustellen (Im Hinblick auf diese geplante Neuerung ist der Literal-Buchstabe bei der Anmerkung Afterpfandrecht kein Pflichtfeld mehr, sondern nur mehr optional!).