Häufig gestellte Fragen zum ERV

Navigation:  Allgemeine Funktionen im ERV >

Häufig gestellte Fragen zum ERV

Previous pageReturn to chapter overviewNext page
Show/Hide Hidden Text

Ich muss einen Antrag erneut einbringen, darf ihn aber nicht verbessern. Was kann ich tun, um nicht alles noch einmal eingeben zu müssen?

Insbesondere in Grundbuchangelegenheiten kommt es vor, dass Eingaben zurückgezogen werden müssen. Wollen Sie den Antrag noch einmal einbringen, wenden Sie sich bitte an unsere Hotline.

Vor dem Anruf können Sie schon die Fernwartung soweit starten, dass Sie nur mehr Ihre ID ansagen (Teamviewer) bzw schon die Namensliste sehen (VNC)  und im Paragraph den Akt öffnen, in dem sich der Antrag befindet. So kann Ihnen unsere Hotline schneller weiterhelfen.

 

Ich muss einen Antrag im ERV verbessern, den ich auf Papier eingebracht habe.

Wenden Sie sich bitte an unsere Hotline.

Vor dem Anruf können Sie schon die Fernwartung soweit starten, dass Sie nur mehr Ihre ID ansagen müssen (Teamviewer) bzw schon die Namensliste sehen (VNC)  und im Paragraph den Akt öffnen, in dem sich der Antrag befindet. So kann Ihnen unsere Hotline schneller weiterhelfen.

 

Ich möchte eine Eingabe an das HG Wien versenden. Ich bekomme aber die Fehlermeldung: Die Ersteingabe darf bei der Dienststelle 007 nicht eingebracht werden.

Verwenden Sie die Vorlage "KLMG-Klage Mahnverfahren am Gerichtshof". Diese Eingabe kann versendet werden.