Der Einbringer des Firmenbuchantrages ist der Rechtsanwalt oder die Kanzlei, der/die die Eingabe mit seinem/ihrem ERV-Code einbringt/versendet. Die Daten des Einbringers (insbesondere Personendaten, der ERV-Code und die Kontodaten für den Gebühreneinzug) werden im Idealfall aus der Vorlage direkt in den Antrag übernommen.
Ab dem 5.10.2012 ist in den gesamten ERV-Justiz-Anwendungen (VJ, EUM, GB, FB) nur mehr die Angabe von BIC und IBAN (statt Kontonummer und BLZ) möglich.