Um Ihren Antrag elektronisch versenden zu können, müssen Sie ihn validieren. Am besten ist es, wenn Sie zuerst jedes einzelne Begehren separat validieren. Öffnen Sie dazu das entsprechende Begehren und klicken Sie oben in der Symbolleiste auf das grüne Häkchen.
Nun wird Ihnen ein Fenster mit den Prüfungsergebnissen angezeigt. Fehler im Begehren sind rot markiert und in der letzten Spalte steht eine kurze Information zum Fehler. (Hier wurde etwa die Anteilszusammenziehung beantragt, jedoch keine BLNR, mit der die neu erworbenen Anteile zusammen zu ziehen sind, angegeben).
Wenn Sie dieses Fenster schließen wird Ihnen zusätzlich das Feld, in dem der Fehler enthalten ist, markiert. Bessern Sie den Fehler entsprechend aus und führen Sie die Fehlerprüfung erneut aus. Haben Sie alle Begehren korrigiert und sind keine Fehler mehr enthalten müssen Sie den gesamten Antrag validieren.
Dazu klicken Sie im Fenster der allgemeinen Antragsdaten ebenfalls in der Symbolleiste auf das grüne Häkchen. Ist der Antrag fehlerlos, wird automatisch das „Korrigiert“-Feld angehakt und der Antrag ist fertig zum Versenden.
Zusätzlich haben Sie die Möglichkeit, diesen Antrag auf das jeweils gültige Schema (Schnittstellenbeschreibung des Bundesrechenzentrum) zu überprüfen. Wechseln Sie dazu zur Listenansicht der Grundbuchanträge und starten Sie die Schemakonformitätsprüfung.
Ergibt auch diese Prüfung keinerlei Fehler, ist der Antrag zum Versenden bereit.