Bevor Sie mit der Erstellung eines Grundbuchgesuches beginnen sollten Sie folgende Punkte durchgehen:
1.Alle Urkunden vorhanden?
Achten Sie hierbei insbesondere darauf das die Eintragungsgrundlagen alle Erfordernisse einer Eintragungsgrundlage haben. Sind alle Bewilligungsgrundlagen vorhanden? Das kann von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sein.
2.Alle Urkunde archiviert?
Sie können die Urkunden auch später archivieren. Legen Sie jedenfalls die Urkunden in der Dokumentliste an und lassen Sie die Archivreferenzen bis zur Archivierung leer. Sie können gleich die Urkunden zum Begehren verknüpfen und brauchen nach erfolgter Archivierung nur mehr die Dokumentliste bearbeiten.
3.Kennen Sie den aktuellen Grundbuchstand?
Aus dem aktuellen Grundbuchauszug können Sie viele Daten ablesen. Insbesondere können Sie vergleichen, ob Sie ihren Antrag an das richtige Gericht senden.
4.Haben Sie die Regeln der zulässigen Kumulierung beachtet?
Sind Sie sich nicht sicher, ob gewisse Begehren kumuliert werden können, fragen Sie bitte beim zuständigen Rechtspfleger nach.
5.Nach Eingabe des Gesuches überprüfen Sie bitte besonders folgende Daten:
1.Geburtsdatum bzw. Firmenbuchnummer bei Personen, die in das Grundbuch eingetragen werden.
2.Haben Sie die aktuelle Adresse des neuen Liegenschaftseigentümers? Verzieht der neue Eigentümer in die gekaufte Einlage?
3.Einlagezahl und Katastralgemeinde passen zum Gericht?
6.Zu guter Letzt überprüfen Sie bitte, ob Sie eine positive Einbringungsbestätigung erhalten haben.
Nur Anträge mit dem Statuts OK sind zur Bearbeitung beim BRZ übernommen. Bei Antragsgruppen gelten alle Anträge erst dann als eingebracht, wenn alle Anträge der Gruppe vom BRZ mit OK bestätigt wurden.