Für die Einverleibung einer Simultanhaftung (Pfandrecht haftet auf verschiedenen Einlagen) gehen Sie nach der Datenerfassung der Pfandrechtseinverleibung auf der ersten Einlagezahl auf die Schaltfläche "Simultanpfandrecht in weiterer EZ?".
Es werden Ihnen sämtliche Daten (inklusive Pfandgläubiger und Dokument), mit Ausnahme der Bezugsliste übernommen.
Geben Sie den neuen Bezug der weiteren Einlage an. Es wird ein weiteres Begehren Pfandrecht/Singularpfandrecht/Einverleibung angelegt.
Weiter wird automatisch die Anmerkung Simultanhaftung mit diesen Pfandrechten in die Begehrensliste Ihres GB-Antrages übernommen.