Strukturiert wird nach dem 1.7.2013 neben der Trennstücktabelle als Begehren Grundstücksveränderung nur mehr die
Ab- und Zuschreibung ganzer Grundstücke beantragt.
Alle anderen Anträge zur Durchführung eines Teilungsplans werden direkt in der Justiz-Trennstücktabelle bearbeitet.