Strukturiert wird nach dem 1.7.2013 neben der Trennstücktabelle als Begehren Grundstücksveränderung  nur mehr die

 

Ab- und Zuschreibung ganzer Grundstücke beantragt.

 

Alle anderen Anträge zur Durchführung eines Teilungsplans werden direkt in der Justiz-Trennstücktabelle bearbeitet.