Eröffnung einer neuen Einlage

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Eröffnung einer neuen Einlage

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Mit Hilfe dieses Begehrens können Sie eine neue Einlagezahl in einer Katastralgemeinde beantragen. Dazu ist nur die Angabe der KG nötig, in der die neue Einlage angelegt werden soll. Dieses Begehren ist notwendig um sich in späteren Begehren (zB. Einverleibung des Eigentums) auf diese neue Einlage beziehen zu können, da bei Begehren im gleichen Antrag die EZ der neuen Einlage noch nicht bekannt ist.

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