Für einfache Grundbuchgesuche gebührt der Tarif nach TP2, für aufwendigere Anträge der Tarif nach TP3a.
Wählen Sie den entsprechenden Tarif für Ihren Antrag.
Die Pauschalgebühr (Eingabegebühr in Höhe von derzeit 42,--) bzw. erhöhte Pauschalgebühr für Papieranträge bzw. Übermittlung von Papierurkunden (derzeit 59,--) wird automatisch aus dem Grundbuchantrag in die Leistung übernommen.
Ebenso die Erhöhung der Entlohnung (3,60) für die elektronische Einbringung bzw. weitere Erhöhung der Entlohnung um (derzeit) 7,-- , wenn sowohl der Antrag als auch sämtliche Urkunden in elektronischer Form vorgelegt werden.