TP2 oder TP3a

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TP2 oder TP3a

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Für einfache Grundbuchgesuche gebührt der Tarif nach TP2, für aufwendigere Anträge der Tarif nach TP3a.

Wählen Sie den entsprechenden Tarif für Ihren Antrag.

 

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Die Pauschalgebühr (Eingabegebühr in Höhe von derzeit 42,--) bzw. erhöhte Pauschalgebühr für Papieranträge bzw. Übermittlung von Papierurkunden (derzeit 59,--) wird automatisch aus dem Grundbuchantrag in die Leistung übernommen.

Ebenso die Erhöhung der Entlohnung (3,60)  für die elektronische Einbringung bzw. weitere Erhöhung der Entlohnung um (derzeit) 7,-- , wenn sowohl der Antrag als auch sämtliche Urkunden in elektronischer Form vorgelegt werden.

 

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