Für die Erstellung eines Grundbuchantrages können Daten aus dem Grundbuchauszug (der über paraOffice abgefragt wurde) übernommen und verarbeitet werden. Aus diesen Daten werden automatisiert mit Ihrer Auswahl die entsprechenden Begehren im Grundbuchantrag generiert.
Dies betrifft (derzeit) insbesondere:
•die Übernahme der Personen aus dem Grundbuchauszug (BLNR) in die Personenliste des Antrages. Standardmäßig werden diese Personen für den Grundbuchantrag als Beteiligte Personen aufgenommen, es kann jederzeit die Personenrolle geändert werden
•Die Übernahme der Daten aus dem B-Blatt und dem C-Blatt bei Löschungen (bzw. Teillöschungen)
•NEU 2015: Übernahme der Daten aus dem A-Blatt bei Löschungen/Teillöschungen
•Übernahme der Daten samt Anteilsgrößen für die Eigentumsrechts-Berichtigung, insbesondere bei Nutzwertgutachten
•Die Übernahme der entsprechenden Laufnummern bzw. Literale (aus A-, B-, oder C-Blatt), sowie Grundstücke für die Mitübertragung (Begehren Sonstige/Sonstige/Mitübertragung) von Rechten und Pflichten aus einer Einlagezahl in eine andere (bestehende oder neu zu eröffnende) EZ.