Zuständige Behörden

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Zuständige Behörden

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Die für den Grundbuchantrag zuständigen Behörden (Finanzämter, Vermessungsämter, Gemeinden) können aus der entsprechenden KG vorgeschlagen und gegebenenfalls übernommen werden.

 

Gehen Sie dazu in die Personenliste und wählen "Zuständige Behörden übernehmen".

Mit der Eingabe der Katastralgemeinde (KG) werden die entsprechend zuständigen Behörden vorgeschlagen.

 

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Sie können einzelne Behörden oder alle markieren und diese in die Personenliste des GB-Antrages übernehmen.

 

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Die Behörden werden mit der Rolle Beteiligter in die Zustellverfügung des Antrags übernommen.

 

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