Was wird beauskunftet?

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Was wird beauskunftet?

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Als Titel werden inländische Exekutionstitel gemäß EO und Titel deutscher Gerichte akzeptiert. Beauskunftet werden nur Geburtsdaten von Verpflichteten mit österreichischer Meldeadresse, auch wenn eine Meldesperre besteht. Nicht beauskunftet (Negativauskünfte) werden Geburtsdaten von Verpflichteten, die im ZMR nicht eindeutig bestimmbar sind.

IMD bemüht sich um rasche Abläufe, kann aber weder für den Vorlagezeitraum noch für den Beauskunftungszeitraum oder die Rückübermittlung Haftungen übernehmen. IMD hat weder auf die Güte noch auf den Inhalt der Beauskunftung Einfluss. Beauskunftungen finden ausschließlich im Rahmen von §294a (3) EO statt.