Leistungen, die mit einem Echten Kostenverzeichnis abgerechnet wurden, gelten grundsätzlich als abgerechnet.
Bei der neuerlichen Erstellung einer weiteren Kostennote scheinen die abgerechneten Leistungen nicht mehr auf. Es kann die Leistungsauswahl aber manuell verändert werden.
Beispiel:
Bei Zwischenabrechnungen mit dem Klienten in Prozessakten können bereits als echt gespeicherte Leistungen für ein wieder benötigtes Gerichtskostenverzeichnis mittels manueller Leistungsauswahl dem neuen Kostenverzeichnis zugeordnet werden.
Dazu gehen Sie bei der Erstellung der Neuen Gerichtskostennote bei den Abgerechneten Leistungen auf die Verknüpfung
Das Leistungsverzeichnis des Aktes öffnet sich. Markieren sie die entsprechenden bereits abgerechneten Leistungen.
Diese werden in der neuen Honorarnote mitberechnet.
Bei der Lasche "Zuordnung" wird das Feld Leistungsauswahl auf "Manuelle Auswahl" gesetzt.
zuletzt geändert am27.03.2015