Leistungserfassung

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Leistungserfassung

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Leistungen können entweder direkt aus der Leistungsliste (Navigationsunterpunkt "Leistung", Liste über alle Leistungen mit/ohne Aktbezug), direkt im Akt oder aber über die Schnellerfassung verzeichnet werden.

Außerdem verzeichnet der Leistungsassistent aus diversen Programmteilen (Telefoneintrag, Erstellung eines Dokuments, Datenbankabfrage, Grundbuchantrag, Firmenbuchantrag, Antrag auf Erlass eines Europäischen Zahlungsbefehls, Antrag an den Verfassungsgerichtshof)  automatisch die entsprechende Leistung.

Mit der Schnellerfassung kann man - ohne einen Akt zu öffnen - eine Leistung verzeichnen.

 

Leistungserfassung aus dem Akt:

 

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Mit "neu" legen Sie in der Leistungsverwaltung des Aktes eine neue Leistung an.

 

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Der Leistungsassistent bei einem Telefoneintrag verzeichnet automatisch die (in der Kanzlei) voreingestellte Telefon-Leistung:

 

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zuletzt geändert am16.12.2014