Der Leistungskatalog umfasst diverse Leistungssparten.
Leistungssparten sind Leistungsabrechnungen zu bekannten Leistungen der täglichen anwaltlichen Praxis. Bei diesen Leistungssparten werden Kanzleileistungen (gerichtliche und nicht gerichtliche) durch verschiedene Parameter berechnet.
Wichtig ist im Leistungskatalog bei diversen Leistungen auch die Dauer (Parameter Multiplikation). Verschiedene Tarife werden mit dem jeweiligen Tarifansatz berechnet.
So sind Leistungen, die Verhandlungen betreffen (Zivilverhandlungen nach TP1-TP3 RATG, Verhandlungen im Privatbeteiligten und Privatanklageverfahren nach TP 4 RATG, Kommissionen nach TP 7 RATG und Konferenzen nach TP 8 RATG, sowie Verhandlungen in Straf- und Disziplinarsachen nach § 9 AHK) mit der Dauer/Multiplikator versehen und wird entsprechend dem jeweiligen Tarifsatz die Verhandlungsleistung berechnet.
zuletzt geändert am16.12.2014