Begriffserklärung

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Begriffserklärung

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Terminisierungsarten:

 

Termine:

Unter einem Termin verstehen wir eine Bearbeitung, welche von einer oder mehreren bestimmten Person(en) zu einer bestimmten Zeit an einem bestimmten Ort wahrzunehmen ist. (z.B.: Konferenz oder Verhandlung)

 

Fristen:

Gemeint sind hier Rechtsmittelfristen.

 

Kalendierung:

Eine Kalendierung kann im Unterschied zu einem Termin in Ort und Zeit flexibel sein.

Das Ein- und Austragen von Kalendereintragungen ist abhängig von der Kanzleiorganisation.

 

Beispiel Fristen:

Möglich ist Eintrag des letzten Tages der Rechtsmittelfrist und einer Vorfrist; eine andere Variante ist den vorletzten Tag der Rechtsmittelfrist als Enddatum einzutragen.