Basiszinssatz

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Basiszinssatz

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Gemäß § 456 UGB beträgt bei Verzögerungen der Zahlung von Geldforderungen zwischen Unternehmen der gesetzliche Zinssatz 9,2 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz.

Dabei ist der Basiszinssatz, der am letzten Kalendertag eines Halbjahres (30.6 bzw. 31.12) gilt, für das nächste Halbjahr (1.1. bis 30.6. bzw. 1.7.bis 31.12.) maßgebend.

Den aktuellen Basiszinssatz finden Sie im Internet auf der Seite der Österreichischen Nationalbank.

 

zuletzt geändert am 17.12.2014