Mahnklagen am Gerichtshof

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Mahnklagen am Gerichtshof

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Zwingend:

Formblatt laut ADV-Formverordnung

Klage auf eine Geldleistung am Landesgericht

Wertgrenze

bis EUR 75.000,--

Zuständigkeit

Gerichtshof  bei Streitwert bis EUR 75.000,-- und keine Eigenzuständigkeit Bezirksgericht.

 

Im Programm erkennen Sie Mahnklagen am Bezirksgericht an dem Kürzel "KLMG-" im Aktenzeichen.

Das Gattungszeichen bei Gericht ist Cg.

 

 

zuletzt geändert am 17.12.2014