Mit einem signierten Stichtagauszug erhalten Sie einen Firmenbuchauszug mit elektronischer Justiz-Signatur.
Kreuzen Sie dafür die Option "Signierter Stichtagauszug" an.
Der Beglaubigungsvermerk besteht darin, dass mit der elektronischen Signatur der Justiz (§ 89c(3) GOG) bestätigt wird, dass die Urkunde mit den in der Firmenbuchdatenbank gespeicherten Daten übereinstimmt (vgl. § 34(1a) FBG).