Datenübernahme

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Datenübernahme

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Verschiedenste Daten können aus dem Grundbuchauszug in den Grundbuchantrag übernommen werden:

Dies betrifft insbesondere:

 

Übernahme der Personen aus dem B-Blatt in die Personenliste des Grundbuchantrags

Übernahme der Laufnummern aus B- und C-Blatt hinsichtlich diverser Löschungen/Teillöschungen

Übernahme der Laufnummern aus A-,B-, bzw. C-Blatt (optional hinsichtlich einzelner Grundstücke) für die Mitübertragung bei Ab- und Zuschreibungen

Übernahme der bestehenden Eigentumsanteile bei Änderung/Berichtigung der Anteile im Zuge eines geänderten  Nutzwertgutachtens/Parifizierungsgutachten

Übernahme der entsprechenden B-Laufnummern bei Anteilszusammenziehungen

 

Näheres zu der Datenübernahme bei Grundbuchanträgen finden Sie im Handbuch im Kapitel Grundbuch-ERV im Unterkapitel "Der Grundbuchassistent".