Verschiedenste Daten können aus dem Grundbuchauszug in den Grundbuchantrag übernommen werden:
Dies betrifft insbesondere:
•Übernahme der Personen aus dem B-Blatt in die Personenliste des Grundbuchantrags
•Übernahme der Laufnummern aus B- und C-Blatt hinsichtlich diverser Löschungen/Teillöschungen
•Übernahme der Laufnummern aus A-,B-, bzw. C-Blatt (optional hinsichtlich einzelner Grundstücke) für die Mitübertragung bei Ab- und Zuschreibungen
•Übernahme der bestehenden Eigentumsanteile bei Änderung/Berichtigung der Anteile im Zuge eines geänderten Nutzwertgutachtens/Parifizierungsgutachten
•Übernahme der entsprechenden B-Laufnummern bei Anteilszusammenziehungen
Näheres zu der Datenübernahme bei Grundbuchanträgen finden Sie im Handbuch im Kapitel Grundbuch-ERV im Unterkapitel "Der Grundbuchassistent".