ELAK Elektronische Akteneinsicht

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ELAK Elektronische Akteneinsicht

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Die elektronische Akteneinsicht (§ 89i Abs 2 GOG) bietet die Möglichkeit, in streitigen Zivil- und Exekutionsverfahren rund um die Uhr online Einsicht in das Geschäftsregister der Justiz zu nehmen.

Alle in der Justiz zu dem Fall gespeicherten Daten  wie etwa Termine, Beschlüsse, Protokolle und Informationen, wo sich der Papierakt derzeit befindet, können abgefragt werden.

 

Es können Parteienvertreter und Gerichtskommissare in Verfahrensdaten Einsicht nehmen, in denen Sie als Parteienvertreter bzw. Gerichtskommissare mit Ihrem ERV-Anschriftencode bei Gericht registriert sind.

 

In den folgenden Verfahrensarten kann elektronisch eingesehen werden:

C-Verfahren (Zivilverfahren vor dem Bezirksgericht)

Cg-Verfahren (Zivilverfahren vor dem Landesgericht)

Cga-Verfahren (Arbeitsgerichtliches Verfahren)

Cgs-Verfahren (Sozialgerichtliches Verfahren)

E-Verfahren (Exekutionsverfahren) und

A-Verfahren (Verlassenschaftsverfahren), hier dürfen nur Notare als Gerichtskommissare in den elektronischen Akt einsehen.

 

Für eine Abfrage mittels ELAK fällt eine Justizverwaltungsgebühr von 21 Cent pro abgefragtem Geschäftsfall an.

 

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