Als Liegenschaftseigentümer ist man berechtigt, einzelne oder alle Liegenschaften in eine Gruppe zusammenzufassen. Die Gruppenbezeichnung ist frei wählbar und ist bei Gericht zu beantragen.
Bei der Abfrage aus dem Gruppenverzeichnis ist der Name der gesuchten Liegenschaftsgruppe im Feld Bezeichnung einzugeben, wobei die korrekte Groß/Kleinschreibung erforderlich ist.