Einverleibung Eigentumsrecht ob einem WE-Objekt, ein Verkäufer, zwei Erwerber (Eigentümerpartnerschaft) |
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Kaufvertrag: Die Antragsteller (Ehepaar Kurz) erwerben vom Veräußerer Gärtner Gisela je zur Hälfte Eigentum samt Wohnungseigentum an W 6.
Gesamtkaufsumme: 50.000,--
Grunderwerbssteuer und Eintragungsgebühr wurden selbstberechnet.
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Die Verbindung der Anteile gem § 5(3) iVm § 13(3) WEG 2002 ist im Eintragungszusatz angeben.
Wurde/wird nach dem 1.7.2015 die Grunderwerbssteuer selbst berechnet, wurde/wird auch die Eintragungsgebühr mit-selbstberechnet. Sie erhalten über FinanzOnline eine Vorgangsnummer (VGNR). Diese Vorgangsnummer ist im Begehren bei der Eintragungsgebühr (Gebührenindikator Selbstberechnung) im Feld "Vorgangsnummer" anzugeben. Für jeden neuen Eigentümer (Steuerschuldner) wird eine eigene Vorgangsnummer ausgegeben. Bei Eingabe der Vorgangsnummer ist darauf zu achten, dass zwischen der 12-stelligen Erfassungsnummer und den weiteren 6 Ziffern ein "_" (Unterstrich) anzugeben ist. Andere Zeichen führen in der Anwendung bei Gericht zu einer Fehlermeldung. Beispiel für die Vorgangsnummer: 1012312232015_001002. Haben Sie 2 oder mehrere neue Eigentümer, also mehrere Vorgangsnummern, geben Sie bei den einzelnen Eigentumsrechtsbegehren die entsprechende Vorgangsnummer ein und den entsprechenden (aliquoten) Betrag der Bemessungsgrundlage. (Die Referenz der Bemessungsgrundlage auf ein anderes Begehren führt (derzeit) zu einer Fehlermeldung bei Gericht.) Assistent: Verwenden Sie die Option um automatisch ein weiteres Begehren Eigentumsrecht/Einverleibung anzulegen.
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zuletzt geändert am 22.03.2016