Der Einbringer des Firmenbuchantrages ist der Rechtsanwalt oder die Kanzlei, der/die die Eingabe mit seinem/ihrem ERV-Code einbringt/versendet. Die Daten des Einbringers (insbesondere Personendaten, der ERV-Code und die Kontodaten für den Gebühreneinzug) werden entweder aus der Vorlage in den Antrag übernommen.
Seit der paraOffice Version 16.1 (März 2016) wird einfach der RA des Aktes als Einbringer für Schriftsätze aus dem paraOffice vorgeschlagen.
Ab dem 5.10.2012 ist in den gesamten ERV-Justiz-Anwendungen (VJ, EUM, GB, FB) nur mehr die Angabe von BIC und IBAN (statt Kontonummer und BLZ) möglich.