Um Ihren Antrag elektronisch versenden zu können, müssen Sie ihn validieren.
Klicken Sie dazu in der Symbolleiste auf das grüne Häkchen.
Wird kein Fehler gefunden, wir der Antrag auf korrigiert gesetzt.
Ist der Antrag nicht fehlerfrei, wird im Fenster mit den Prüfungsergebnissen der Fehler angezeigt. Fehler erhalten den Status "Error". Unter verstoßene Regeln erhalten Sie die Fehlermeldung. (Hier etwa ist ein Antragsteller ohne Geburtsdatum in der Personenliste)
NEU mit 3/2016:
Klicken Sie direkt aus dem Validierungsergebnis auf einen Fehler mit Doppelklick, wechselt das Programm direkt in die entsprechenden Antragsdaten, die geändert/vervollständigt werden sollen!
Programm wechselt (im konkreten Fall) in die Personenliste/Detaildaten. Hier können Sie direkt den Fehler beheben.
Ist ein Begehren fehlerhaft, springen Sie mit Doppelklick auf den Fehler direkt in das entsprechende Begehren.
Fehler im Begehren:
Bessern Sie den Fehler entsprechend aus und führen Sie die Fehlerprüfung erneut aus.
Ist der Antrag korrigiert, können Sie zusätzlich den Antrag auf das jeweils gültige Schema (Schnittstellenbeschreibung des Bundesrechenzentrums) überprüfen.
Gehen Sie dazu in der Symbolleiste auf "Schema prüfen".
Ergibt auch diese Prüfung keinerlei Fehler, ist der Antrag zum Versenden bereit.
zuletzt geändert am 29.03.2016