Ab dieser Version können die Rechtspfleger automatisch
•Eigentumsrecht – Einverleibungen und
•Pfandrechte
in das Grundbuch übernehmen.
Bisher war dies nur bei Urkunden und Personen möglich.
Im Zuge dessen wurde die Eigentumsrecht-Einverleibung und die Eigentumsrechts - Vormerkung leicht adaptiert und die Pfandrechte vollkommen neu gestaltet.
zuletzt geändert am 29.03.2016