Änderungen per 29.03.2016 - V 1.7

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Änderungen per 29.03.2016 - V 1.7

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Ab dieser Version können die Rechtspfleger automatisch

 

Eigentumsrecht – Einverleibungen und

Pfandrechte

 

in das Grundbuch übernehmen.

 

Bisher war dies nur bei Urkunden und Personen möglich.

 

Im Zuge dessen wurde die Eigentumsrecht-Einverleibung und die Eigentumsrechts - Vormerkung leicht adaptiert und die Pfandrechte vollkommen neu gestaltet.

 

 

zuletzt geändert am 29.03.2016