Seit Oktober 2012 wurden die gesamten Justizapplikationen (VJ, Grundbuch, Firmenbuch, EUM) auf IBAN und BIC umgestellt. Möchten Sie bei einer Person eine Bankverbindung eintragen, geben Sie die internationalen Bankdaten an.
Wichtig ist die Bankverbindung beim Einbringer (Antragstellervertreter – die Kanzlei) wenn für die Eingabe- oder Eintragungsgebühr später als Zahlungsart „Gebühreneinzug“ gewählt werden soll, da die Gebühr vom Gericht automatisch von diesem Konto eingezogen wird.