In der Lasche Eintragung ist der Bezug anzugeben, auf welcher Grundbucheinlage bzw. welchen konkreten Eigentumsanteil das neue Eigentumsrecht einzuverleiben ist.
Hierfür stehen die zwei Auswahlmöglichkeiten
•Bestehende Eigentumsrecht-Eintragung und
•Neueintragung
zur Verfügung.
Die weiteren Daten betreffen eine eventuelle Anteilszusammenziehung bzw. ob die Einverleibung im Rang einer Rangordnung für die beabsichtigte Veräußerung vorzunehmen ist.
zuletzt geändert am 29.03.2016