Lasche Eintragung

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Lasche Eintragung

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In der Lasche Eintragung ist der Bezug anzugeben, auf welcher Grundbucheinlage bzw. welchen konkreten Eigentumsanteil das neue Eigentumsrecht einzuverleiben ist.

 

Hierfür stehen die zwei Auswahlmöglichkeiten

Bestehende Eigentumsrecht-Eintragung und

Neueintragung

 

zur Verfügung.

 

GB-clip0347

 

Die weiteren Daten betreffen eine eventuelle Anteilszusammenziehung bzw. ob die Einverleibung im Rang einer Rangordnung für die beabsichtigte Veräußerung vorzunehmen ist.

 

zuletzt geändert am 29.03.2016