•Für Teilungspläne, die nach dem 7.5.2012 bewilligt wurden und die ab dem 1.7.2013 grundbücherlich durchgeführt werden, gehen die Daten aus dem Teilungsplan ab Rechtskraft der Bescheinigung vom BEV-Archiv auf das Bundesrechenzentrum (BRZ) über. Die Justiz (BRZ) "vervollständigt" die Daten aus dem Teilungsplan mit den Daten aus dem aktuellen Grundbuchstand. Ergebnis ist die Justiz-Trennstücktabelle. Mit der BEV-Geschäftsfallnummer und dem Sicherheitscode fordern sie ab dem 1.7.2013 die Justiz-Trennstücktabelle vom Gericht an, bearbeiten diese laut Teilungsplan und senden die editierte Trennstücktabelle im Rahmen eines Grundbuchgesuchs wieder dem Gericht zu.
Historisches:
•Ein Teilungsplan, der vor dem 7.5.2012 bewilligt wurde, hat als Geschäftszahl eine P-Nummer (Beispiel: GZ: P123/12) und ist zur grundbücherlichen Durchführung auf Papier dem Gericht vorzulegen.
•Ein Teilungsplan, der nach dem 7.5.2012 bewilligt wurde, ist bereits beim Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen (BEV) gespeichert und hat eine BEV-Geschäftsfallnummer und einen Sicherheitscode. (Beispiel: Geschäftsfallnummer: 123456/2012/63; Sicherheitscode:1234). Beim entsprechenden Grundbuchantrag vor dem 1.7.2013 ist der Teilungsplan nicht mehr im Original dem Gericht vorzulegen, sondern bei den Urkunden auf die BEV-Geschäftsfallnummer und den Sicherheitscode zu verweisen. Das Gericht holt sich den Teilungsplan samt Bescheinigung vom BEV-Archiv elektronisch ab.