Wird gleichzeitig mit der Einverleibung Eigentumsrecht erstmals Wohnungseigentum begründet, gehen sie aus dem Begehren Eigentumsrecht/Einverleibung auf die Schaltfläche "Wohnungseigentum".
In dem sich öffnenden Auswahlfenster definieren Sie nur das für den Eigentumsanteil entsprechende Wohnungseigentumsobjekt.
Mit "OK" wird ein eigenes Begehren Wohnungseigentum/Endgültiges/Einverleibung angelegt. Auch die Urkunde (etwa der Kauf- und Wohnungseigentumsvertrag) wird übernommen.