GB-Assistent: Begründung Wohnungseigentum

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GB-Assistent: Begründung Wohnungseigentum

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Wird gleichzeitig mit der Einverleibung Eigentumsrecht erstmals Wohnungseigentum begründet, gehen sie aus dem Begehren Eigentumsrecht/Einverleibung auf die Schaltfläche "Wohnungseigentum".

In dem sich öffnenden Auswahlfenster definieren Sie nur das für den Eigentumsanteil entsprechende Wohnungseigentumsobjekt.

Mit "OK" wird ein eigenes Begehren Wohnungseigentum/Endgültiges/Einverleibung angelegt. Auch die Urkunde (etwa der Kauf- und Wohnungseigentumsvertrag) wird übernommen.

 

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