Wählen Sie als Personenart Juristische Person aus, sind die Pflichtfelder „Bezeichnung“, „Straße“, „Postleitzahl“, „Ort“ und „Land“.
Ist die juristische Person im Firmenbuch eingetragen, ist die Firmenbuchnummer anzugeben. Dazu wählen Sie im Feld „Registerart“ die Option „FB“ aus und geben im Feld „Registernummer“ die Firmenbuchnummer im Format 123456a an. Weitere Registerarten sind SR (Sonstiges Register, Bezeichnung wird im Element Registernummer angegeben) und ZVR (Zentrales Vereinsregister).
Wichtiger Hinweis:
§ 84 GBG in der Fassung der Grundbuchnovelle 2012:
Bei juristischen Personen, die im Firmenbuch eingetragen sind, ist die Firmenbuchnummer, bei inländischen Vereinen die Vereinsregisterzahl (ZVR-Zahl) anzugeben.