Da es zurzeit noch nicht möglich (erlaubt) ist, alle Urkunden in elektronischer Form zu übermitteln, steht die Alternative „Papierarchiv“ zur Verfügung. Dieses Archiv ist für Urkunden zu verwenden, die dem Gericht in Papierform nachgereicht werden müssen.
Im Dokumentfenster sind die Felder „Dokumenthinweis“ und „Dokumentart“ auszufüllen.
Derzeit sind (noch) folgende Urkunden als Papierarchiv anzulegen:
•(der Form und Größe nach umfangreiche) Parifizierungsgutachten/Nutzwertgutachten
•Urkunden, die aufgrund Ihrer Beschaffenheit nicht archiviert werden können
•Rangordnungsbeschlüsse, die binnen einer Woche im Original nachgesendet werden