Pfandrecht

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Pfandrecht

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Ein Pfandrecht ist das gegen jedermann wirkende Vorzugsrecht, sich bei Nichterfüllung der besicherten Forderung aus bestimmten Vermögensstücken zu befriedigen.

Das Pfandrecht ist ein absolutes Recht, wirkt also gegen jedermann.

 

Die Pfandrechtsbegehren sind ab 29.3.2016 wie folgt unterteilt:

 

GB-clip0451

 

Arten von Pfandrechten

 

Beispielsammlung Pfandrecht

 

zuletzt geändert am 29.03.2016