Ein Pfandrecht ist das gegen jedermann wirkende Vorzugsrecht, sich bei Nichterfüllung der besicherten Forderung aus bestimmten Vermögensstücken zu befriedigen.
Das Pfandrecht ist ein absolutes Recht, wirkt also gegen jedermann.
Die Pfandrechtsbegehren sind ab 29.3.2016 wie folgt unterteilt:
zuletzt geändert am 29.03.2016