Rechtliche Änderungen per 1.7.2015 bzw. 1.1.2016

Navigation:  Grundbuch - ERV > Rechtliches zum Grundbuch >

Rechtliche Änderungen per 1.7.2015 bzw. 1.1.2016

Previous pageReturn to chapter overviewNext page

Mit 1.7.2015 bzw. mit 1.1.2016 gab es umfangreiche Änderungen insbesondere für die Berechnung der Grunderwerbssteuer und der Immobilienertragssteuer.

Entsprechende Bestimmungen sind in folgenden Gesetze und Verordnungen enthalten:

 

Steuerreformgesetz 2015/2016, BGBl I. 118/2015

Änderung zur Gerichtsgebührenverordnung, GGV, BGBl II. 157/2015

Grunderwerbssteuer-Selbstberechnungsverordnung - GrEst-SBV, BGBl II. 156/2015

Grundstückswertverordnung, GrWV, BGBl II. 442/2015

 

Zusammengefasst sind folgende Änderungen in Kraft getreten:

Mit 1.7.2015 wird die Eintragungsgebühr wieder gemeinsam mit der Grunderwerbssteuer selbstberechnet.

Neudefinition zwischen entgeltlichen und unentgeltlichen Erwerb für die Berechnung/Bemessung

Seit 1.1.2016 wurde die Bemessungsgrundlage für die Berechnung der Grunderwerbssteuer (innerhalb der Familie) vom dreifachen Einheitswert auf den sogenannten "Grundstückswert" geändert

Neufestsetzung des Grundstückswertes mittels Verordnung

Seit 1.1.2016 gilt für die Grunderwerbssteuer ein progressiver (Stufen-)Tarif bei unentgeltlichen Erwerb

Neue Rechtslage bei der Bemessungsgrundlage für land- und forstwirtschaftliche Grundstücke

Weitere Änderungen betreffen diverse Befreiungen, Umgründungen, Verteilungsmöglichkeiten, Zusammenrechnungen und Anteilsübertragung- und vereinigung