Mit 1.7.2015 bzw. mit 1.1.2016 gab es umfangreiche Änderungen insbesondere für die Berechnung der Grunderwerbssteuer und der Immobilienertragssteuer.
Entsprechende Bestimmungen sind in folgenden Gesetze und Verordnungen enthalten:
•Steuerreformgesetz 2015/2016, BGBl I. 118/2015
•Änderung zur Gerichtsgebührenverordnung, GGV, BGBl II. 157/2015
•Grunderwerbssteuer-Selbstberechnungsverordnung - GrEst-SBV, BGBl II. 156/2015
•Grundstückswertverordnung, GrWV, BGBl II. 442/2015
Zusammengefasst sind folgende Änderungen in Kraft getreten:
•Mit 1.7.2015 wird die Eintragungsgebühr wieder gemeinsam mit der Grunderwerbssteuer selbstberechnet.
•Neudefinition zwischen entgeltlichen und unentgeltlichen Erwerb für die Berechnung/Bemessung
•Seit 1.1.2016 wurde die Bemessungsgrundlage für die Berechnung der Grunderwerbssteuer (innerhalb der Familie) vom dreifachen Einheitswert auf den sogenannten "Grundstückswert" geändert
•Neufestsetzung des Grundstückswertes mittels Verordnung
•Seit 1.1.2016 gilt für die Grunderwerbssteuer ein progressiver (Stufen-)Tarif bei unentgeltlichen Erwerb
•Neue Rechtslage bei der Bemessungsgrundlage für land- und forstwirtschaftliche Grundstücke
•Weitere Änderungen betreffen diverse Befreiungen, Umgründungen, Verteilungsmöglichkeiten, Zusammenrechnungen und Anteilsübertragung- und vereinigung