Bei den Urkunden ist es mit 29.3.2016 möglich, pro Urkunde bis zu 20 Vorgangsnummern mit zu übermitteln.
Dies sollte dann verwendet werden, wenn es sich bei der Urkunde um eine Zwischenurkunde zu einer Sprungeintragung handelt.
Wird mit der Urkunde auch eine Eintragungsgebühr ausgelöst, so ist die Vorgangsnummer beim Begehren (Eigentumsrecht) einzugeben.