Gemeinschaftsordnung

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Gemeinschaftsordnung

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Gemeinschaftsordnung:

 

Mittels dieser Alternative wird die Ersichtlichmachung der Gemeinschaftsordnung gemäß § 26 WEG 2002 beantragt.

Sämtliche Wohnungseigentümer können schriftlich eine Vereinbarung über die Einrichtung bestimmter Funktionen innerhalb der Eigentümergemeinschaft oder über die Willensbildung treffen.