UVA-Umsatzsteuervoranmeldung

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UVA-Umsatzsteuervoranmeldung

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Die UVA kann aus dem Rechnungsblatt des einzelnen Insolvenzaktes berechnet und das FinanzOnline Formular (U30) mit den berechneten Werten befüllt werden.

Über die FinanzOnline Schnittstelle kann  die UVA direkt aus dem Programm bei FinanzOnline elektronisch eingebracht werden.