Eine Pauschalierung kann auf sämtliche Endsummen/Zwischensummen berechnet werden.
Es kann auch nach der Berechnung eines Zuschlages und/oder Nachlasses auf eine bestimmte Brutto- bzw. Nettosumme vom erhöhten/verminderten Honorarbetrag pauschaliert werden.
zuletzt geändert am28.09.2015