Neben der neuen Applikation können weiterhin Schriftsätze auch als SOFE gesendet werden. Siehe Erstellen einer Folgeeingabe.
Eine Ersteingabe kann entweder einem bestehenden Fall zugeordnet werden, oder es kann ein neuer Fall angelegt werden. Wird ein neuer Fall angelegt, so bekommen Sie keine Aktenzeichenrückmeldung.
Ersteingaben führen oft nicht zu einem neuen Verfahren, weil …
▪… sich die Eingabe inhaltlich von vornherein auf ein bestehendes Verfahren bezieht, das Aktenzeichen der Staatsanwaltschaft dem Einbringer aber nicht bekannt ist
▪… selbst bei Eingaben, mit der eine Straftat angezeigt wird (auch „Sachverhaltsdarstellung“), die Staatsanwaltschaft die Eingabe in bestehende Verfahren einbeziehen kann
Daher gibt es auch keine Aktenzeichenrückmeldungen.
zuletzt geändert am 29.06.2016