Eintragung eines Pfandrechtes auf einer bestehenden Einlagezahl:
Wollen Sie ein Pfandrecht auf einer bestehenden Einlage eintragen, wählen Sie beim Bezug "Bestehende Einlage".
Die Einlage wird mit EZ und KG bestimmt.
Wird das Pfandrecht auf der gesamten Einlage eingetragen, brauchen sonst keine BLNRs oder Begehrensreferenzen eingetragen werden.
Soll das Pfandrecht jedoch nur auf einzelne (bestehende) Eigentümer vorgemerkt/einverleibt werden, so geben Sie die entsprechenden BLNR´s in der Liste an.
Soll das Pfandrecht (zusätzlich auch noch) auf neu einverleibte Eigentumsanteile haften, wählen Sie zusätzlich "Begehrensreferenzen"/Begehren aus Antrag und übernehmen die entsprechenden Eigentumsrechtseinverleibungen aus der Liste.
Wichtiger Hinweis/Eingabevarianten:
Bei einer bestehenden Einlage kann entweder:
•nur EZ und KG angegeben werden: Pfandrecht wird auf der gesamten Liegenschaft eingetragen
•EZ, KG und B-LNR: Pfandrecht wird in der Einlage nur auf den angegeben B-LNR eingetragen
•EZ, KG und Begehrensreferenz: Pfandrecht wird in der Einlage hinsichtlich neuer Eigentümer eingetragen
•EZ,KG,B-LNR und Begehrensreferenz: Pfandrecht wird in der Einlage hinsichtlich bestehender Eigentümer und hinsichtlich neuer Eigentümer eingetragen.
Wichtiger Hinweis: Alle (bestehenden bzw. neuen) Eigentumsrechte, auf die Sie Bezug nehmen, müssen der selben Einlage angehören!
zuletzt geändert am 29.03.2016