Derzeit wird nur das Aktenzeichen übermittelt. Ein „echter“ elektronischer Rückverkehr (etwa das Formblatt C - Änderungsvorschlag des Gerichts) wird in der aktuellen Version (Version 1.0.2.) des EU-Mahnverfahrens noch nicht unterstützt.
Der Rückverkehr wird ausschließlich auf normalem Postweg zugestellt.
Beispiel Verbesserungsauftrag vom Gericht: Das Formblatt B vom Gericht (Verbesserungsauftrag) kommt auf Papier - die Verbesserung selbst ist mit dem geänderten Formblatt A elektronisch als Antwort auf das Formblatt B einzubringen.