Werden mehrere, voneinander abhängige Anträge eingebracht (Gesuch 1 von 3, Gesuch 2 von 3 und Gesuch 3 von 3), die in einer bestimmten Reihenfolge zu behandeln sind, so kann dies vom Antragsteller mittels folgender Elemente (laut ERV-Schnittstellenbeschreibung) strukturiert dem Gericht übermittelt werden:
•Nummer des Antrags innerhalb der Gruppe (Gesuch 1)
•Gesamtanzahl der Anträge dieser Gruppe (Gesuch 1 von 3) und
•eine eindeutige Bezeichnung wird automatisch generiert
Um einen Gruppenantrag einzubringen, gehen Sie beim ersten Antrag der Gruppe bei den Antragsgrunddaten auf den Reiter Gruppe und definieren diesen Antrag als zu einer Gruppe gehörig mit "neue Gruppe anlegen".
paraOffice generiert automatisch eine (eindeutige) Gruppenbezeichnung und der Antrag wird als erster dieser Gruppe dargestellt, wobei die Reihenfolge innerhalb der Gruppe nachträglich geändert werden kann.
Bei Erstellen eines weiteren zu der Gruppe gehörigen Antrages wählen Sie Im Reiter Gruppe die vorab angelegte Gruppe aus. Mit den Schaltflächen "Reihenfolge vor" und "Reihenfolge nach" können Sie die Chronologie der Anträge innerhalb der Gruppe nachträglich definieren bzw. ändern.
Bei Auswahl der bestehenden Gruppe für den zweiten Antrag bekommt dieser automatisch die Antragsnummer 2 innerhalb der Gruppe zugeteilt. Mit der jetzt aktiven Schaltfläche "Reihenfolge vor" kann der Antrag 2 chronologisch vor dem Antrag 1 gereiht werden.
Innerhalb der Gruppe können Sie im jeweiligen Antrag auf Begehren der anderen Anträge referenzieren. Siehe dazu Begehrensreferenz.
Beim Ausdruck des Antrages wird Ihnen die Antragsnummer als auch die Gruppenbezeichnung angezeigt.
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Wichtiger Hinweis:
Bei derartigen Gesuchen gelten die Anträge erst dann als eingebracht, wenn die gesamte Gruppe eingebracht ist. Sind die Gesuche 1 und 3 von 3 gültig eingebracht, das Gesuch 2 allerdings nicht, so gelten alle 3 Anträge als nicht beim Grundbuchgericht eingebracht. (§ 10 (2) GUG)