Begehrensreferenz

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Begehrensreferenz

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Mit dem BigBang ist es Ihnen möglich, nicht nur (wie bisher) auf Begehren im selben Antrag zu verweisen, sondern auch auf Begehren eines anderen Antrages, unabhängig davon, wann dieser Antrag bereits versendet wurde.

Dafür referenzieren Sie im jeweiligen Antrag selbst beim Bezug direkt auf ein Begehren eines anderen Antrags.

Sachverhalt:

Aus Gründen unzulässiger Kumulierung müssen Sie etwa  die Ab- und Zuschreibung eines Grundstückes, die Eröffnung einer neuen EZ und die Einverleibung des Eigentumsrechts auf dieser neuen Einlage, sowie im Anschluss die Einverleibung eines Pfandrechtes auf dem neu einzutragenden Eigentumsrechtsanteils mit 2 getrennten  Gesuchen beantragen.

Solcherart zeitlich unmittelbar anschließender Eingaben können als Gruppenantrag eingebracht werden. Beim Antrag 2 (Einverleibung Pfandrecht) referenzieren Sie auf das Begehren Einverleibung Eigentumsrecht des Antrags 1.

 

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