Im Feld Bezug ist anzugeben, auf welche Grundbucheinlage und welchen konkreten Eigentumsanteil das neue Eigentumsrecht angemerkt werden soll. Hierfür stehen die zwei Auswahlmöglichkeiten :
•Bestehende Eigentumsrecht-Eintragung und
•Neueintragung
zur Verfügung.
Für eine genaue Beschreibung siehe Begehren Eigentumsrecht Einverleibung.