Bezug

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Bezug

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Im Feld Bezug ist anzugeben, auf welche Grundbucheinlage und welchen konkreten Eigentumsanteil das neue Eigentumsrecht angemerkt werden soll. Hierfür stehen die zwei Auswahlmöglichkeiten :

Bestehende Eigentumsrecht-Eintragung und

Neueintragung

zur Verfügung.

Für eine genaue Beschreibung siehe Begehren Eigentumsrecht Einverleibung.