Anmerkung

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Anmerkung

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Die Anmerkung im Grundbuch dient einerseits der Ersichtlichmachung persönlicher Verhältnisse (zB. Beschränkung der Vermögensverwaltung, Minderjährigkeit, Sachwalter, Eröffnung eines Insolvenzverfahrens, etc.) und andererseits zur Begründung bestimmter Rechtswirkungen (zB. Anmerkung der Rangordnung, Simultanhaftung, Streitanhängigkeit, etc.), außerdem kann damit ein vorgemerktes Eigentumsrecht gerechtfertigt werden.

 

Allgemeine Daten

 Bezug

 Gegenstand der Anmerkung

 

Urkunden

 

Berechtigte Person

 

Beispiele dazu finden Sie in der Beispielsammlung Eigentumsrecht

 

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